WIR SUCHEN EINE(N) PFARRSEKRETÄR/IN (m/w/div)
Die Kath. Kirchengemeinde St. Gorgonius Goldenstedt sucht zum nächstmöglichen Termin eine(n) Pfarrsekretär/in. Die Stelle ist unbefristet mit 19,5 Stunden wöchentlich zu besetzen.
Darauf dürfen Sie sich freuen:
- Attraktive Vergütung nach der Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst (AV0), vergleichbar TVöD-VKA
- Betriebliches Gesundheitsmanagement, Hansefit, Dienstfahrradleasing, AG-Zuschuss zur freiwilligen Zusatzversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge durch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK)
- Vielseitiges Aufgabenfeld
- Angenehmes Arbeitsklima und eine strukturierte Einarbeitungsphase
- Möglichkeiten zur Fortbildung und persönlichen Weiterentwicklung
Ihr Aufgabenbereich:
- Erstkontakt bei pastoralen Anliegen (z. B. Entgegennahme/Weiterleitung von Beratungs- und Gesprächswünschen)
- Unterstützung ehrenamtlich Mitarbeitender der Kirchengemeinde
- Vor- und Nachbereitung von Unterlagen, Protokollen
- Erstellung der Pfarrnachrichten nach Vorgabe und Gestaltung der Schaukästen vor Ort
- Führung von Kirchenbüchern und Bearbeitung des kirchlichen Meldewesens
- Überwachung und Koordination von Terminen
- Abwicklung des allgemeinen Schriftverkehrs und Postbearbeitung
Darauf freuen wir uns:
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation
- Einschlägige Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich, idealerweise im Sekretariatsbereich
- Routinierter Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen (Outlook, Word, Excel)
- Freundliches Auftreten und Freude an der Arbeit im Team
- Gewissenhafte und sorgfältige Arbeitsweise
- Stilsicheres Kommunikations- und Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
- Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Organisationstalent
- Positive Einstellung zum christlichen Glauben und dem Engagement von Gläubigen in der katholischen Kirche
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte per E-Mail an:
Katholische Kirchengemeinde St. Gorgonius Goldenstedt,
Herrn Dechant Martin Knipper,
Kirchstr. 16, 49424 Goldenstedt,
Tel.: 04444/959500 oder an pfarrbuero.goldenstedt@gorgonius.de
Gräbersegnungen
Goldenstedt
SO 27.10.2024, 14.30 Uhr - Friedhof Goldenstedt
Ellenstedt
SO 03.11.2024, 14.30 Uhr - Friedhof Ellenstedt
Lutten
SO 03.11.2024, 14.30 Uhr - Friedhof Lutten
Lebendiger Adventskalender
Zum 18. Mal soll der von der ev. und kath. Kirchengemeinde verantwortete Lebendige Adventskalender die vorweihnachtliche Zeit in Goldenstedt bereichern. Der Lebendige Adventskalender findet in der Zeit vom 1. bis 23.12.2024 jeweils von 18.00 bis 18.30 Uhr statt. In dieser Zeit bietet er die Möglichkeit zum Innehalten, gemeinsamen Singen und zur geselligen Begegnung.
Wer Lust hat als Gastgeber teilzunehmen, möge sich bitte bei Pfarrerin Elke Koopmann (elke.koopmann@kirche-oldenburg.de, Tel. 2568) bzw. beim ev. Kirchenbüro (kirchenbuero.goldenstedt@kirche-oldenburg.de, Tel. 2568) melden. Ein Vorbereitungstreffen für alle Gastgeber findet statt am Donnerstag, 07.11.2024 um 19.00 Uhr im ev. Gemeindehaus.
Zeltlager 2025
Im kommenden Jahr findet das Messdienerzeltlager vom 4. bis 13. Juli in Garrel statt.
Kirchenrenovierung nimmt Fahrt auf
Nach einer langen Vorbereitungszeit und vielen Gesprächen nimmt nun die Renovierung der Pfarrkirche St. Gorgonius Fahrt auf.
Folgende Maßnahmen sollen in den kommenden Monaten umgesetzt werden:
Die elektrischen Anlagen der Kirche sollen grunderneuert werden, um aktuellen Sicherheitsstandards zu entsprechen. Hierzu wird eigens ein Beleuchtungskonzept entwickelt, um durch die Verwendung von LED Lampen Kosteneinsparungen und mehr Nachhaltigkeit zu realisieren.
Weiter ist eine Neuverkittung und Sanierung der historischen Bleiglasfenster zwingend notwendig.
Die Werktagskapelle soll nun direkt vom Kirchenraum über eine Rampe mit einem Durchbruch im Seitenschiff barrierefrei erreichbar sein und so besser in den Kirchenraum integriert werden. Für vielfältige, zukünftige Nutzungen, wie Taufen, Andachten sowie heilige Messen im kleinen Rahmen, wird sie hierzu mit einer moderneren, helleren Form und Ausstattung versehen.
Zukünftig kann der Seiteneingang mit einer elektrischen Türöffnungsanlage betätigt werden.
Im rückseitigen Bereich von St. Gorgonius werden die alten Rundbögen wieder freigelegt und die Türen durch eine Glas-Holz-Kombination heller gestaltet. Hauptgrund: hierdurch sollen die Beichträume eine transparentere Wirkung bekommen. In diesem hinteren Bereich wird auch eine dringend notwendige behindertengerechte Toilettenanlage installiert werden.
Im Hauptschiff sind Risse und Mörtelausbrüche im Gewölbe zu beseitigen. Oberhalb des Gewölbes sind die Laufstege derzeit nicht sicher und werden durch sicherheitsrelevante Erweiterungen ergänzt.
Der bisherige linke Beichtraum wird in einen Ort der stillen Anbetung und Marienverehrung umgewidmet.
Da die Kosten für einen neuen Anstrich des Innenraumes der Kirche extrem hoch sind, hat der Bauausschuss schweren Herzens von diesem Projekt Abstand genommen.
Der Gesamtkostenaufwand für dieses Vorhaben beträgt nach jetzigen Berechnungen 815.000 €. Hiervon werden vom Bischöflich Münsterschen Offizialat 474.000 € übernommen. Die restliche Summe muss durch die Pfarrgemeinde aufgebracht werden. Durch vorausschauendes Wirtschaften seitens der Kirchengemeinde konnten hierfür Rücklagen in Höhe von 200.000 € gebildet werden. Damit ist die Finanzierung jedoch noch nicht vollständig gesichert. Es bedarf einer großen Anstrengung, die fehlenden 150.000 € aufzubringen. Hierfür bitten wir sie herzlich um Ihre Unterstützung.
Gespendet werden kann auf das Konto:
Katholische Kirchengemeinde St. Gorgonius
DE89 2806 4179 0709 8294 08
(Spendenquittungen werden auf Wunsch gerne ausgestellt.)
Gottesdienstzeiten
Goldenstedt:
SA 17.00 Uhr Vorabendmesse
SO 10.30 Uhr Hochamt
DI 9.00 Uhr Eucharistiefeier
FR 19.15 Uhr Eucharistiefeier
Lutten:
SO 9.00 Uhr Eucharistiefeier
MO 8.30 Uhr Eucharistiefeier
MI 19.15 Uhr Eucharistiefeier
Ellenstedt:
SA 18.30 Uhr Vorabendmesse
DO 9.00 Uhr Eucharistiefeier
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Kirchlichen Nachrichten.
Singen in der Pfarrgemeinde
Chorproben
dienstags | 19.30 Uhr - Gemischter Chor Cäcilia, Pfarrheim Lutten
mittwochs | 15.00 Uhr - Kinderchor Goldenstedt (Vorschulkinder und Erstklässler), Pfarrheim Goldenstedt
mittwochs | 16.00 Uhr - Kinderchor Goldenstedt (2. - 4. Schuljahr), Pfarrheim Goldenstedt
mittwochs | 17.00 Uhr - Jugendchor Goldenstedt (ab 5. Schuljahr), Pfarrheim Goldenstedt
donnerstags | 19.00 Uhr - Kirchenchor Goldenstedt, Pfarrheim Goldenstedt
Öffnungszeiten der Büchereien
Goldenstedt:
SO 10.00 - 11.30 Uhr
DI 17.00 - 18.30 Uhr
MI 9.30 - 11.00 Uhr
Lutten:
SO 10.00 - 12.00 Uhr
DO 16.30 - 18.00 Uhr
Ellenstedt:
SO 10.30 - 12.00 Uhr
DI 16.00 - 18.00 Uhr
MI 9.00 - 10.00 Uhr
Hinweisgeberschutz
Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG, Verlinkung mit https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html) und zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens in der Katholischen Kirchengemeinde St. Gorgonius haben wir die Fachstelle Recht im Bischöflich Münsterschen Offizialat mit der Aufgabe der internen Meldestelle betraut.
Sie haben als Mitarbeitende der Katholischen Kirchengemeinde St. Gorgonius hierüber die Möglichkeit, Meldungen über straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße und sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften i.S. § 2 HinSchG (Verlinken mit https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/__2.html), - auch vollständig anonym - abzugeben.
Die Beauftragten der Meldestelle wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass dies der Fall ist. Das Gebot der Vertraulichkeit Ihrer Identität gilt unabhängig davon, ob die Meldestelle für die eingehende Meldung zuständig ist.
Sie sind gegen Repressalien gem. § 36 HinSchG geschützt, wenn Sie diesen Meldekanal für einen Hinweis nutzen. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Dieser Schutz ist aber nicht gegeben, wenn von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Information gemeldet wird.
Die Meldestelle dient nicht nur der Aufklärung von Rechtsverstößen, sondern auch der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Was wird wo gemeldet:
Im Hinblick auf Beschwerden, die keine Rechtsverstöße i.S.d. § 2 HinSchG beinhalten, bleibt es beim bisherigen Beschwerdeverfahren.
Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen keine Repressalien zu befürchten sind, sind an die interne Meldestelle unter http://hinweisgeberschutz.kkol.de/ zu richten.
Neben der zuvor beschriebenen anonym digitalen Meldung besteht auch die Möglichkeit, Verstöße der internen Meldestelle unter der kostenfreien Sonderrufnummer 0800 0060884 oder per E-Mail unter hinweisgeberschutz@bmo-vechta.de zu melden.
Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen Repressalien zu befürchten sind, sind an die externe Meldestelle: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html zu richten.
Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige sowie schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner unter www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch.
Ergänzend verweisen wir auf die weitergehenden Informationen und FAQ zum Thema Hinweisgeberschutz unter https://www.offizialat-vechta.de/hinweisgeberschutzgesetz